Arbeiterkammerwahl 2019

Vom 19.3.- 1.4 findet die Arbeiterkammerwahl statt. Mitarbeiter/innen des Med Campus haben die Möglichkeit  vom 19.3. – 22.3 im Mehrzwecksaal im BAU A im Erdgeschoss und vom 25.3-26.3 und 1.4 im Büro des Zentralbetriebsrates im Bau V im Erdgeschoss von ihrem Wahlrecht gebrauch zu machen. Es kann von 7:00 – 16:00 gewählt werden.

Die AK hilft bei:

  • Unterbezahlung oder ungerechtfertigte Entlassung
  • bei falscher Einstufung des Pflegegeldes
  • beantwortet Fragen zu Aus- und Weiterbildung
  •  Pension
  • Lohnsteuer
  • Karenz und Kinderbetreuungsgeld
  • Rat für Konsument/innen und Mieter/innen

Die Arbeiterkammer steht an der Seite der Betroffenen und kämpft für sie, wenn nötig auch vor Gericht.

Wer ist Wahlberechtigt?

Alle am Stichtag 3. Dezember 2018 kammerzugehörigen Arbeitnehmer/innen.

Sonstige Wahlberechtigte sind:

  • geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslose
  • Lehrlinge
  • Krankenpflegeschüler/innen
  •  Arbeitnehmer/innen in Präsenz- Zivildienst und Ausbildungsdienst
  • Personen in Karenz

Die AK kämpft für gute Arbeitsbedingungen, für ein gerechtes Einkommen und ein gutes abgesichertes Leben bis ins hohe Alter. Sie vertritt auch die Anliegen der Arbeitnehmer/innen gegenüber der Politik. Sie kämpft für die Interessen bei neuen Gesetzen  und macht selbst Gesetzesvorschläge im Sinne der Arbeitnehmer/innen. Alleine im Vorjahr haben rund 305.000 Menschen in Oberösterreich Rat und Tat bei der Arbeiterkammer gesucht.

Umso wichtiger ist es von seinem Wahlrecht gebrauch zu machen, damit das alles erhalten, gestärkt und ausgebaut werden kann.