Diese Betriebsratsfondsleistungen bieten wir Betriebsrät∙innen mit unseren Betriebsratsbürokolleg∙innen ab 2023 für euch zusätzlich an:

  • Zuschuss zu einer mindestens halbjährlichen Fitnessstudio-Mitgliedschaft.

  • Auszahlung der Förderung der betrieblichen Gemeinschaft an jede/n Kolleg∙in

Zuschuss zu einer mindestens halbjährlichen Fitnessstudio-Mitgliedschaft.

Ab 1. März 2023 ist es möglich vom Betriebsrat einen einmaligen jährlichen Zuschuss zu einer mindestens halbjährlichen Fitnessstudio Mitgliedschaft zu bekommen.

Der Zuschuss beträgt € 30,–. Er wird nach Vorlage einer mindestens halbjährlichen Mitgliedschaft und Zahlungsbestätigung im Betriebsratsbüro ausbezahlt.

Automatische Auszahlung der Förderung der betrieblichen Gemeinschaft.

Ab 1. Jänner 2023 wird die Förderung der betrieblichen Gemeinschaft automatisch mit dem zukünftigen Weihnachtsgeschenk ausgegeben. Jede/r Kolleg∙in bekommt € 10,–. Damit unterstützt der Betriebsrat Med Campus die Beteiligung an einer betrieblichen Gemeinschafts-Aktion auf Abteilungsebene (z.B. Faschingsfest, Wanderung, Abteilungsessen, Abteilungsausflug, Weihnachtsfeier) finanziell. Jede Abteilung kann sich so ihre Gemeinschafts-Aktion(en) autonom planen. Die Kolleg∙innen der jeweiligen Abteilungen können sich mit den € 10,– vom Betriebsrat Med Campus daran beteiligen.

Damit ersparen wir uns allen die komplizierte Abwicklung des bisherigen Antragstellungsverfahrens (z.B. der dreiwöchigen Antragsfrist, Unterschriftenlisten, Rechnungen vorlegen, usw.).

Aufgrund der Flut an Anträgen war bis Ende 2022 eine Vollzeitkraft fast ausschließlich mit der Antragsabwicklung beschäftigt.

Beide Beschlüsse haben die Betriebsrät∙innen des Med Campus in ihrer Sitzung am 29. November 2022 gefasst.

ACHTUNG an alle die 2023 Sonderzahlungen bzw. Boni erhalten haben:

Die Arbeitnehmer∙innenveranlagung sollte gerade zum „Steuerausgleich“ unbedingt gemacht machen.

Sie/Du brauchen/brauchst Hilfe dabei?

Dann frag´ die AK: Arbeitnehmerveranlagung | Arbeiterkammer

Der Betriebsrat ist als Organ der Betriebs-Belegschaft zur Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer∙innen berufen (vgl.§ 38 Arbeitsverfassungsgesetz).“

Dafür wurden wir von euch gewählt und daran arbeiten wir Betriebsrät∙innen des Med Campus täglich.

Im Namen der Betriebsrät∙innen des Med Campus wünschen wir allen Kolleg∙innen des Med Campus noch frohe Weihnachten, schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Allen die Arbeiten wünschen wir ruhigere Dienste, Zeit für Erholung und dennoch ein paar besinnliche Stunden mit ihren Liebsten.

Freundliche Grüße

Helmut Freudenthaler,              Michael Gruber
(Ang. BRV)                                (Arb. BRV)

Für Fragen stehen wir mit Rat & Tat unter den
Telefon-Nummern Tel.: 05-7680-83-6062 od. Dw. 6061,
oder per E-Mail unter betriebsrat.mc@kepleruniklinikum.at zur Verfügung.